Kreditsicherheiten
Bild einer Bank

Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) Beim Verkauf einer Sache kann sich der Verkäufer durch die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts absichern: einfacher Eigentumsvorbehalt: Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass der Verkäufer Eigentümer Sache bleibt, bis der Kaufpreis dieser Sache vollständig bezahlt ist. Bis dahin wird der Käufer nur Besitzer. Der Eigentumsvorbehalt erlischt jedoch bei Weiterverkauf oder Weiterverarbeitung. Beispielklausel: „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers". - Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Dieser soll verhindern, dass der Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf oder Weiterverarbeitung erlischt: Bei Weiterverkauf lässt sich der Verkäufer die neue Forderung. (Zession abtreten, bei Weiterverarbeitung wird der Eigentumsvorbehalt an der Sache im neuen Erzeugnis fortgesetzt Beispielklausel: „Der Käufer tritt dem Verkäufer alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen." - Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass der Verkäufer Eigentümer einer Sache bleibt, bis sämtliche Kaufpreisforderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer erfüllt sind, bis dahin wird der Käufer nur Besitzer. Beispielklausel: „Die Gegenstände der Lieferungen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche

Pfandrecht

Pfandrecht an beweglichen Sachen (§§ 1204 ff. und 1273 ff. BGB) Der Kreditnehmer übergibt dem Kreditgeber bewegliche Sachen (z. B. Schmuck, Kraftfahrzeuge) oder Rechte (z.B. Wertpapiere, Lebensversicherungen), die für den Kreditnehmer entbehrlich sind. Der Kreditnehmer bleibt Eigentümer, der Kreditgeber wird lediglich Besitzer des Pfandes („Faustpfand"). Kommt der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Kreditgeber das Pfand nach Androhung und Einhaltung einer bestimmten Wartefrist versteigern.

Kreditsicherheiten

Kreditsicherheit oder auch Kreditsicherung bezeichnet die Minimierung des Kreditrisikos durch überschriebene Wertgegenstände, Rechte oder die Bonität von weiteren Parteien. Das bedeutet, Kreditsicherheiten stellen die Voraussetzungen dafür dar, dass eine Bank ein Darlehen vergibt.

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/kreditsicherheiten Buch Investitionen und Finanzierung, Westermann