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Eigentumsvorbehalt

Yannick verkauft sein Elternhaus an einen Käufer, welcher mit Raten bezahlt. Yannick bleibt der Eigentümer bis der Käufer, welcher es besitz, es abbezahlt hat. Der einfache Eigentumsvorbehalt erlischt: - Durch vollständige Bezahlung des Kaufpreises - Bei Weiterverkauf an gutgläubigen Käufer - Bei Verarbeitung zu einer neuen Sache - Bei Verbrauch oder Vernichtung der Sache

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Yannick verkauft 33 Tonnen Holz an ein Unternehmen, welches in Form von Raten bezahlt. Yannick befürchtet, dass das Unternehmen seine Ware weiterverkauft, weiterverarbeitet, Verbraucht oder vernichtet, weshalb er eine Klausel nach dem Prinzip des verlängerten Eigentumsvorbehalts vereinbart. Selbst wenn sein Holz in Möbel weiterverarbeitet wird, kann Yannick diese beschlagnahmen, mittels der Verarbeitungsklausel.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Yannick ist Unternehmer, welcher seit Jahren Holz an die TNT GmbH verkauft. Viele Waren wurden von der TNT GmbH noch nicht bezahlt, weshalb Yannick beim nächsten Verkauf eine Klausel nach dem Prinzip des erweiterten Eigentumsvorbehalts, welcher die TNT GmbH erst zum Eigentümer der neuen Waren macht, wenn sie ALLE Vbl. Gegenüber Yannick begleichen.

Mann zählt Geld